Sexarbeit

Wir erkennen Sexarbeit als gesellschaftliche Realität und Arbeit an, die – wie jede andere Arbeit auch – durch Rechte geschützt sein muss. In der Schweiz ist Sexarbeit für Frauen seit 1942 legal. Seit der Revision des Sexualstrafrechts von 1992 gilt dies auch für die zuvor verbotene Sexarbeit zwischen Männern. Für die konkrete Reglementierung der Sexarbeit sind die Kantone und die Gemeinden zuständig. 

Wir engagieren uns seit Jahren im nationalen Programm APiS (Aids-Prävention im Sexgewerbe) und informieren Sexarbeitende über die Risiken von sexuell übertragbaren Infektionen.

Zudem betreiben wir seit 2023 die Beratungsstelle Sexarbeit. Sexarbeitende können sich zu rechtlichen, gesundheitlichen, sozialen und emotionalen Themen beraten lassen.

->PROKORE  Schweizerisches Netzwerk von Organisationen, die die Interessen der SexarbeiterInnen vertreten / Réseau suisse d’organisation de projets qui défendent les intérêts des travailleurs du sexe.

->Tipps für Freier Beratung und Informationen für Freier.